bAV 2026

Neue Grenzen, neue Chancen – das verändert sich bei der betrieblichen Altersvorsorge

2026 wird ein Schlüsseljahr für die betriebliche Altersvorsorge: neue Rechengrößen, mehr Spielraum, automatische Modelle und die Aktivrente stehen in den Startlöchern. Klingt trocken? Ganz im Gegenteil – die Änderungen betreffen Millionen Beschäftigte und machen die bAV so spannend wie selten zuvor.

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12.11.2025
Die betriebliche Altersvorsorge bleibt 2026 in Bewegung. Mit höheren Beitragsgrenzen, neuen Modellen für automatische Teilnahme und der geplanten Aktivrente entstehen viele Chancen – aber auch neue Fragen. Wer seine bAV versteht, kann sie künftig gezielter nutzen und mehr aus seinem Einkommen herausholen.

Zum Jahreswechsel 2026 klettern die Rechengrößen wieder ein Stück nach oben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 101.400 Euro jährlich (bzw. 8.450 Euro im Monat). Für die betriebliche Altersvorsorge heißt das: Bis zu 8 % dieser Grenze können steuerfrei eingebracht werden – also 8.112 Euro im Jahr bzw. 676 Euro im Monat. Sozialversicherungsfrei bleiben davon 4 %, also 4.056 Euro pro Jahr (338 Euro im Monat).

Und was ist mit dem Arbeitgeberzuschuss?

Der bleibt verpflichtend bei mindestens 15 % der umgewandelten Entgeltbestandteile, wenn dadurch Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. In der Praxis heißt das konkret: Wer die sv-freien 338 Euro nutzt, kann mit etwa 50 Euro Zuschuss rechnen – es sei denn, Tarifverträge regeln es anders. Klingt technisch, ist aber bares Geld wert – vor allem, wenn Unternehmen oder Mitarbeitende das Maximum sauber ausschöpfen.

Förderbetrag bleibt (noch) auf Stand 2025

Der besondere Zuschuss für Geringverdienende nach § 100 EStG bleibt auch 2026 unverändert: 288 Euro Förderung pro Jahr sind drin, wenn der Arbeitgeber bis zu 960 Euro einzahlt. Die geplante Erhöhung auf 360 Euro jährlich (bei 1.200 Euro Beitrag) soll erst 2027 kommen – also ein Jahr später. Trotzdem lohnt es sich, diesen Punkt schon jetzt im Blick zu behalten, gerade für Betriebe mit vielen Teilzeit- oder Einstiegsjobs.

Opt-out kommt: automatische bAV auch ohne Tarifvertrag

Mit dem geplanten neuen Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente will die Bundesregierung die bAV ab 2026 endlich breiter verankern. Yay!! Das Herzstück: das neue Opt-out-Modell, das erstmals auch außerhalb von Tarifverträgen möglich werden soll. Beschäftigte wären dann automatisch dabei, können aber widersprechen.

Neue Grenzen, ein mögliches Opt-out, zusätzliche Dokumentationspflichten und die Kombination aus Aktivrente und Teilrente – klingt doch supermodern, oder? Ja, aber bringt (hier in Deutschland) auch eine Meeenge organisatorischer Fragen mit sich: Wie läuft die Aufklärung in Betrieben und gegenüber Mitarbeitenden ab? Wie dokumentiert man Widersprüche? Und wer verwaltet die Ein- und Austritte?

Expert:innen erwarten, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen hier mehr Unterstützung brauchen werden – und raten, bestehende Versorgungsordnungen jetzt schon auf rechtliche Klarheit und Verwaltungsprozesse zu prüfen. Für kleinere Unternehmen bedeutet das Jahr 2026 in Bezug auf die bAV also nicht nur mehr Gestaltungsspielraum, sondern natürlich auch mehr Aufwand – sprich: Prüfungspflicht.

Teilrente trifft Betriebsrente: Flexibler Übergang in Sicht

Eine Neuerung, die bisher kaum Schlagzeilen gemacht hat: Ab 2026 soll es möglich werden, eine Betriebsrente auch bei Bezug einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Bisher war das meist ausgeschlossen oder steuerlich kompliziert. Die Änderung soll nun neue Flexibilität für alle schaffen, die ihren Ruhestand schrittweise gestalten wollen – also noch ein paar Stunden arbeiten, aber schon Leistungen aus der bAV beziehen möchten.

Klingt nach Zukunftsmusik? Ist sie auch – aber sie rückt näher. Und wer seine Verträge heute versteht, kann später clever kombinieren.

Aktivrente: Mehr Freiheit beim Weiterarbeiten

Ebenfalls ab 2026 geplant: die Aktivrente. Sie erlaubt es Rentner:innen, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei zu verdienen. Das soll die Motivation erhöhen, länger im Job zu bleiben – vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels.

Wie das für Selbstständige aussieht, ist bisher aber noch unklar. Sicher ist nur: Das Modell gilt zunächst für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Aber auch hier gibt es einen kleinen Haken: Auf dieses Einkommen fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Und: Die Aktivrente ändert nichts an der Versteuerung der eigentlichen Betriebsrente. Das heißt, das Modell bringt mehr Netto, aber nicht völlig abgabenfrei.

Die Tücken der Praxis

Also, summa summarum: So positiv die neuen Modelle klingen, ganz ohne Stolperfallen wird’s nicht laufen. Viele Fragen sind noch offen – etwa, wie genau das Gesetz ausgestaltet wird, wann die Aktivrente tatsächlich startet oder wie Übergangsregelungen für Altverträge aussehen. Auch das Zusammenspiel zwischen Steuerfreiheit, Sozialabgaben und Fördergrenzen bleibt kompliziert. Und ehrlich: Genau da trennt sich die Theorie von der echten Umsetzung im Betrieb.

Trotzdem bringt 2026 endlich mehr Chancen in Sachen bAV – deutlich mehr als Risiken. Zumindest sehen wir das aktuell so. Aber nur, wenn alle Beteiligten wissen, welche Regeln gelten und wo’s noch Unklarheiten gibt. Für ALLE ( = Makler:innen, Arbeitgeber:innen und auch Arbeitnehmer:innen) heißt das: auf dem Laufenden bleiben, Änderungen beobachten und frühzeitig den Überblick sichern.

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